Foto der Rügener Küste mit bewaldeter Steilküste
 

Urlaubs- und Verhinderungspflege

Sie als Elternteil eines behinderten Kindes haben selten die Möglichkeit, gemeinsame Ferien mit einem medizinischen Gesundheitsprogramm zu verbinden? Wir bieten Ihnen und Ihrem Kind die Chance während Ihres Urlaubes auf unserer Insel Rügen. 



Die Kosten für die Pflege übernimmt nach Absprache die Pflegekasse. Bis zu welchem Betrag übernimmt die Pflegekasse die Erstattung und wo steht dies geschrieben?


  • SGB XI § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson für längstens 4 Wochen je Kalenderjahr
  • Vorraussetzung für die erstmaligen Verhinderungsleistung ist die häusliche 
  • Pflege der betreuten Person von 12 Monaten im eigenen Haushalt
  • Leistung max. 1.510 €

Hier finden SIe die Pflegestufen und Leistungen der Pflegekasse im Überblick.